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SLA & Service Level

Verfügbarkeit und Reaktionszeiten im SLA

Verfügbarkeit und Reaktionszeiten im SLA richtig definieren: Du erkennst Messfehler, Wartungsfenster und unklare Leistungszusagen.

15. August 2024 7 Min. Lesezeit

Verfügbarkeit und Reaktionszeiten im SLA KI-generiert

Der Provider meldet sich nach zehn Minuten auf dein Ticket, die Anwendung ist aber noch sechs Stunden nicht nutzbar. Im Monatsreport steht trotzdem eine Verfügbarkeit von 99,9 Prozent. Ob das eine vertragsgemäße Leistung ist, lässt sich nur beurteilen, wenn das SLA präzise zwischen Verfügbarkeit, Reaktionszeit und Wiederherstellungszeit unterscheidet. Allgemeine Aussagen wie „hohe Verfügbarkeit“ oder „schnelle Störungsbeseitigung“ helfen im Konfliktfall nicht weiter.

Verfügbarkeit in Prozent richtig einordnen

Die Verfügbarkeit beschreibt, während welcher Zeit ein Service vertragsgemäß nutzbar ist. Sie wird üblicherweise als Prozentsatz angegeben. Entscheidend ist aber nicht allein die Zahl. Du musst wissen, auf welchen Zeitraum sie sich bezieht, welche Ausfälle eingerechnet werden und wie die Messung erfolgt.

Eine verbreitete Formel lautet:

Verfügbarkeit = vereinbarte Servicezeit abzüglich Ausfallzeit, geteilt durch vereinbarte Servicezeit, multipliziert mit 100.

Bei einer vereinbarten Verfügbarkeit von 99,9 Prozent darf der Service innerhalb des jeweiligen Messzeitraums nur in sehr begrenztem Umfang ausfallen. Die zulässige Ausfallzeit verändert sich erheblich danach, ob monatlich, quartalsweise oder jährlich gemessen wird. Eine Jahresbetrachtung kann längere Störungen in einzelnen Monaten verdecken. Für geschäftskritische Dienste ist deshalb ein monatlicher Messzeitraum häufig besser kontrollierbar.

Die Prozentangabe allein beantwortet zudem nicht diese Fragen:

  • Welche Komponenten gehören zum Service?
  • Wann gilt der Service als nicht verfügbar?
  • Werden Teilausfälle als Ausfall gewertet?
  • Gelten nur Totalausfälle oder auch erhebliche Leistungseinbußen?
  • Wer misst die Verfügbarkeit und mit welchem Verfahren?
  • Welche Ausnahmen darf der Anbieter von der Berechnung abziehen?

Ohne Antworten auf diese Punkte entsteht schnell eine rechnerisch gute Verfügbarkeit, obwohl Fachbereiche den Dienst wiederholt nicht sinnvoll nutzen konnten.

Den Messzeitraum und die Servicezeit festlegen

Der Messzeitraum ist die Abrechnungsperiode für die Verfügbarkeit. Typisch sind Kalendermonat oder Quartal. In einem SLA sollte ausdrücklich stehen, wann der Zeitraum beginnt und endet und ob Restmonate bei Vertragsbeginn oder Vertragsende gesondert behandelt werden.

Davon zu trennen ist die Servicezeit. Sie bestimmt, in welchen Stunden der Anbieter Verfügbarkeit schuldet. Ein Dienst kann beispielsweise rund um die Uhr bereitstehen, während der Support nur zu festgelegten Geschäftszeiten erreichbar ist. Das ist zulässig, muss aber klar formuliert sein.

Prüfe insbesondere diese Konstellationen:

FragestellungWas im SLA stehen sollte
Betriebszeit des ServicesKonkrete Zeiträume, etwa durchgehend oder nur an Werktagen zu bestimmten Uhrzeiten
ZeitzoneDie maßgebliche Zeitzone, besonders bei international betriebenen Cloud Services
MessperiodeMonat, Quartal oder anderer eindeutig definierter Zeitraum
MessmethodeTechnische Messpunkte, Prüfintervalle und die Behandlung nicht erreichbarer Messsysteme
NachweisZugriffsrecht auf Messdaten, Monatsreport und Aufbewahrungsdauer
TeilausfallKriterien, ab wann eine wesentliche Funktionseinschränkung als Nichtverfügbarkeit zählt

Gerade bei SaaS Leistungen genügt es nicht, nur die Startseite oder einen Anmeldeendpunkt zu überwachen. Wenn der Login funktioniert, aber der zentrale Buchungsprozess, die Schnittstelle oder der Datenexport ausfällt, ist der Dienst für viele Nutzer praktisch nicht verfügbar. Benenne deshalb die geschäftskritischen Funktionen und ordne sie der Verfügbarkeitsmessung zu.

Achte auch darauf, ob die Verfügbarkeit nur am Übergabepunkt des Anbieters gemessen wird. Das kann sinnvoll sein, wenn dein eigenes Netzwerk außerhalb seines Einflussbereichs liegt. Für deine Praxis bleibt dennoch wichtig, ob Nutzer den Dienst tatsächlich erreichen und verwenden können. Eine ergänzende Endnutzerüberwachung kann Abweichungen sichtbar machen.

Wartungsfenster sind keine Nebensache

Geplante Wartungen werden häufig von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar. Sicherheitsupdates, technische Anpassungen und Weiterentwicklungen sind notwendig. Problematisch wird es, wenn das Wartungsfenster zu weit gefasst ist oder der Anbieter es kurzfristig und ohne wirksame Begrenzung nutzen kann.

Eine belastbare Klausel regelt mindestens:

  • zulässige Wochentage und Uhrzeiten,
  • maximale Dauer je Wartung und je Messperiode,
  • erforderliche Vorankündigungsfrist,
  • Kommunikationsweg für die Ankündigung,
  • Voraussetzungen für Notfallwartungen,
  • Behandlung von Wartungen, die das Zeitlimit überschreiten,
  • Auswirkungen auf geschäftskritische Zeiträume.

Formulierungen wie „Wartung nach Bedarf“ oder „angemessene Vorankündigung“ lassen zu viel Spielraum. Besser ist eine nachvollziehbare Regel: Geplante Wartungen dürfen nur innerhalb konkret benannter Zeitfenster erfolgen und müssen mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf angekündigt werden. Überschreitet die Wartung die vereinbarte Dauer, sollte die Mehrzeit grundsätzlich als Ausfallzeit zählen, soweit ihr nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart.

Notfallwartungen dürfen nicht zum Schlupfloch werden. Definiere, dass sie nur bei akuter Gefahr für Sicherheit, Integrität oder Stabilität zulässig sind. Auch dann sollte der Anbieter dich unverzüglich informieren und die Beeinträchtigung möglichst gering halten.

Reaktionszeit und Wiederherstellungszeit konsequent trennen

Die Reaktionszeit beginnt normalerweise mit dem Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung beim Support. Sie endet, wenn der Anbieter die Bearbeitung aufnimmt und dies nachvollziehbar bestätigt. Eine automatische Ticketnummer ist nicht zwingend eine qualifizierte Reaktion. Sinnvoll ist eine Definition, nach der die Reaktion zumindest die Störungskategorie, einen zuständigen Ansprechpartner und die nächsten Schritte enthält.

Die Wiederherstellungszeit beschreibt dagegen, bis wann der Service wieder vertragsgemäß nutzbar sein muss. Sie wird auch als Entstörungszeit, Behebungszeit oder Lösungszeit bezeichnet. Diese Begriffe werden nicht immer einheitlich verwendet. Entscheidend ist daher die vertragliche Definition, nicht die Überschrift.

Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied:

  • Ein kritischer Ausfall wird um 09:00 Uhr gemeldet.
  • Der Anbieter bestätigt um 09:15 Uhr die Übernahme und beginnt die Analyse.
  • Um 13:30 Uhr ist die Kernfunktion wieder nutzbar.

Die Reaktionszeit beträgt dann 15 Minuten. Die Wiederherstellungszeit beträgt vier Stunden und 30 Minuten. Ein Anbieter kann die Reaktionszeit einhalten und dennoch die Wiederherstellungszeit deutlich verfehlen. Deshalb darf eine kurze Reaktionszeit nicht als Ersatz für eine verbindliche Entstörungszusage dienen.

Bei komplexen Störungen kann eine vollständige Fehlerursachenanalyse länger dauern. Trenne deshalb Wiederherstellung und Ursachenbeseitigung. Der Anbieter kann den Betrieb zunächst durch einen Workaround stabilisieren und die endgültige Korrektur später liefern. Im SLA sollte klar sein, wann ein Workaround als Wiederherstellung gilt. Er muss die vereinbarte Kernfunktion tatsächlich ermöglichen und darf nicht nur das Ticket formal schließen.

Prioritäten müssen objektiv zugeordnet werden

Zeitvorgaben funktionieren nur mit einem belastbaren Prioritätensystem. Häufige Kategorien sind kritisch, hoch, mittel und niedrig. Die Einstufung darf nicht allein im Ermessen des Anbieters liegen, wenn sie darüber entscheidet, ob kurze Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten.

Lege für jede Priorität nachvollziehbare Kriterien fest. Eine kritische Störung kann etwa vorliegen, wenn eine zentrale Geschäftsfunktion für einen wesentlichen Nutzerkreis nicht verfügbar ist und kein zumutbarer Umgehungsweg besteht. Eine hohe Störung kann vorliegen, wenn wesentliche Funktionen erheblich eingeschränkt sind, der Betrieb aber eingeschränkt fortgesetzt werden kann.

Regle außerdem:

  • Wer die Priorität bei Ticketanlage festlegt.
  • Ob und wie der Anbieter die Priorität ändern darf.
  • Innerhalb welcher Zeit du einer Herabstufung widersprechen kannst.
  • Welche Zeiten für Reaktion, Wiederherstellung und Statusmeldungen gelten.
  • Ob die Fristen nur innerhalb der Supportzeit oder durchgehend laufen.

Besonders wichtig ist die Fristenlogik. Wenn eine Störung am Freitagabend gemeldet wird, aber die Wiederherstellungszeit nur während Geschäftszeiten läuft, kann sich die tatsächliche Ausfallzeit erheblich verlängern. Für kritische Systeme passen solche Einschränkungen oft nicht zum betrieblichen Bedarf.

Ausnahmen eng und überprüfbar formulieren

Anbieter nehmen regelmäßig bestimmte Ursachen aus der Verfügbarkeit und den Supportfristen aus. Dazu zählen etwa Störungen in deinem Verantwortungsbereich, Fehler von Nutzern, Ausfälle externer Netze oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Solche Ausnahmen können berechtigt sein. Sie dürfen aber nicht pauschal formuliert sein.

Prüfe bei jeder Ausnahme drei Punkte:

  1. Die Ursache muss konkret benannt sein.
  2. Der Anbieter muss nachweisen, dass sie tatsächlich ursächlich war.
  3. Die Ausnahme darf nur für den betroffenen Zeitraum und Umfang gelten.

Eine Klausel, nach der „Umstände außerhalb der Kontrolle des Anbieters“ stets ausgenommen sind, ist zu unbestimmt. Besser ist eine Aufzählung mit einer Beweisregel und einer Pflicht zur zeitnahen Information. Wenn mehrere Ursachen zusammenwirken, sollte geklärt sein, wie die Ausfallzeit aufgeteilt wird. Sonst kann der Anbieter jede Störung vorschnell einem Dritten zurechnen.

Service Credits und Eskalation sinnvoll verbinden

Service Credits können einen Anreiz schaffen, zugesagte Werte einzuhalten. Sie ersetzen aber nicht deinen tatsächlichen Schaden und auch nicht eine funktionierende Eskalation. Prüfe, ob Credits automatisch gutgeschrieben werden oder ob du sie innerhalb einer kurzen Frist beantragen musst. Eine komplizierte Antragslogik führt oft dazu, dass Ansprüche praktisch leer laufen.

Wichtiger als ein abstrakter Gutschriftenmechanismus sind klare operative Abläufe. Vereinbare Ansprechpartner, Eskalationsstufen, regelmäßige Statusberichte bei kritischen Störungen und eine Dokumentation nach größeren Vorfällen. Nach einer schwerwiegenden Störung sollte der Anbieter die Ursache, die ergriffenen Maßnahmen und die Vermeidung vergleichbarer Fehler nachvollziehbar darstellen.

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Checkliste für die SLA Prüfung

Bevor du ein SLA freigibst, solltest du diese Fragen mit „ja“ beantworten können:

  • Ist eindeutig beschrieben, welche Leistungen und Funktionen von der Verfügbarkeit erfasst sind?
  • Sind Servicezeit, Zeitzone und Messzeitraum konkret festgelegt?
  • Ist die Messmethode transparent und sind Messdaten für dich nachvollziehbar?
  • Sind geplante Wartungsfenster zeitlich begrenzt und rechtzeitig anzukündigen?
  • Werden Überschreitungen des Wartungsfensters als Ausfallzeit behandelt?
  • Sind Reaktionszeit, Wiederherstellungszeit und endgültige Fehlerbehebung getrennt definiert?
  • Gibt es objektive Kriterien für Störungsprioritäten und eine Regel für Umstufungen?
  • Sind Ausnahmen konkret, nachweispflichtig und auf den tatsächlichen Einfluss begrenzt?
  • Gibt es bei kritischen Störungen verbindliche Eskalations- und Informationspflichten?
  • Passen die vereinbarten Werte zu den tatsächlichen Geschäftsprozessen und Abhängigkeiten?

Ein gutes SLA ist kein Katalog möglichst kleiner Prozentwerte und kurzer Minutenangaben. Es beschreibt messbar, wann der Service nutzbar sein muss, wie Störungen behandelt werden und was passiert, wenn der Anbieter seine Zusagen nicht einhält. Genau diese Präzision schützt dich vor Diskussionen, wenn der Betrieb bereits unter Druck steht.

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